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Dokument-ID: 061402

Vorschrift

Insolvenzordnung (IO)

Inhaltsverzeichnis

Siebenter Teil
Sonderbestimmungen für natürliche Personen

Erstes Hauptstück
Konkurs- und Schuldenregulierungsverfahren

§ 181. Anwendungsbereich

idF BGBl. I Nr. 29/2010 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2010

Ist der Schuldner eine natürliche Person, so gelten die Bestimmungen des ordentlichen Verfahrens mit den in §§ 182 bis 216 festgelegten Besonderheiten.