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Dokument-ID: 061504

Vorschrift

Insolvenzordnung (IO)

Inhaltsverzeichnis

Zehnter Teil
Begleitregelungen

§ 264. Vorabentscheidungsersuchen

idF BGBl. I Nr. 29/2010 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2010

Einem Vorabentscheidungsersuchen kommt keine aufschiebende Wirkung zu.

(BGBl. I Nr. 29/2010)