Achtung Wartungsarbeiten!

Diese Seite ist aufgrund von Wartungsarbeiten am Montag 17. August 2026 von 15:30 bis ca 18 Uhr nicht verfügbar.
Wir danken für Ihr Verständnis!

Dokument-ID: 061228

Vorschrift

Insolvenzordnung (IO)

Inhaltsverzeichnis

§ 72c. Rückforderungsansprüche der organschaftlichen Vertreter

idF BGBl. I Nr. 114/1997 | Datum des Inkrafttretens 01.10.1997

Der organschaftliche Vertreter kann den als Kostenvorschuß geleisteten Betrag nur als Masseforderung geltend machen.