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Dokument-ID: 1047598

Vorschrift

Kapitalberichtigungsgesetz (KapBG)

Inhaltsverzeichnis

Artikel IX
Verweisungen

idF BGBl. Nr. 475/1990 | Datum des Inkrafttretens 01.08.1990

(zu § 2, BGBl. Nr. 171/1967)

Soweit in anderen Bundesgesetzen und Verordnungen auf Bestimmungen verwiesen ist, die durch dieses Bundesgesetz geändert oder aufgehoben werden, erhält die Verweisung ihren Inhalt aus den entsprechenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes.