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Dokument-ID: 1059138

Vorschrift

Kapitalmarktgesetz 2019 (KMG 2019)

Inhaltsverzeichnis

§ 25. Amtsgeheimnis

idF BGBl. I Nr. 62/2019 | Datum des Inkrafttretens 21.07.2019

Alle Personen, die für die FMA tätig sind oder waren, einschließlich der Meldestelle, sind an das Amtsgeheimnis gebunden.