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Dokument-ID: 022031

Vorschrift

Körperschaftsteuergesetz 1988 (KStG 1988)

Inhaltsverzeichnis

6. TEIL
VERWEISE AUF ANDERE BUNDESGESETZE

§ 25.

idF BGBl. Nr. 401/1988 | Datum des Inkrafttretens 30.07.1988

Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.