Achtung Wartungsarbeiten!

Diese Seite ist aufgrund von Wartungsarbeiten am Montag 17. August 2026 von 15:30 bis ca 18 Uhr nicht verfügbar.
Wir danken für Ihr Verständnis!

Dokument-ID: 1047754

Vorschrift

Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG)

Inhaltsverzeichnis

§ 2.
(Anm.: aus BGBl. I Nr. 8/2006, zu § 23a, BGBl. Nr. 189/1969)

idF BGBl. I Nr. 8/2006 | Datum des Inkrafttretens 14.01.2006

Die Artikel 4 und 5 sind auf Eingaben anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2006 bei Gericht eingebracht werden.