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Dokument-ID: 110435

Vorschrift

Rechtspflegergesetz (RpflG)

Inhaltsverzeichnis

§ 17a. Wirkungskreis in Insolvenzsachen

idF BGBl. I Nr. 38/2019 | Datum des Inkrafttretens 23.05.2019

Der Wirkungskreis in Insolvenzsachen umfasst die Geschäfte vor dem Bezirksgericht.

(BGBl. I Nr. 38/2019)