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Dokument-ID: 1111473

Vorschrift

Richtlinie über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts

Inhaltsverzeichnis

Abschnitt 4
Anwendungs- und Durchführungsbestimmungen

Artikel 40
Maßregeln

idF ABl. L 172/2019 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2020

Die Mitgliedstaaten drohen geeignete Maßregeln für den Fall an, dass die in den Artikeln 29, 30, 31, 36, 37 und 38 vorgeschriebene Offenlegung unterbleibt oder die nach den Artikeln 35 und 39 vorgeschriebenen Angaben auf den Geschäftsbriefen und Bestellscheinen fehlen.