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Dokument-ID: 1111557

Vorschrift

Richtlinie über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts

Inhaltsverzeichnis

Artikel 74
Herabsetzung des gezeichneten Kapitals im Falle mehrerer Aktiengattungen

idF ABl. L 172/2019 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2022

Sind mehrere Gattungen von Aktien vorhanden, so ist der Beschluss der Hauptversammlung über die Herabsetzung des gezeichneten Kapitals von einer gesonderten Abstimmung zumindest jeder Gattung derjenigen Aktionäre abhängig, deren Rechte durch die Maßnahme berührt werden.