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Dokument-ID: 1111678

Vorschrift

Richtlinie über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts

Inhaltsverzeichnis

Artikel 149
Wirksamwerden der Spaltung

idF ABl. L 172/2019 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2020

Die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bestimmen den Zeitpunkt, zu dem die Spaltung wirksam wird.