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Vorschrift | Inhaltsverzeichnis
SCE-Richtlinie (SCE-RL)
idF ABl. L 207/2003
RICHTLINIE 2003/72/EG DES RATES vom 22. Juli 2003 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Genossenschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer
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                TEIL I
 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
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                TEIL II
 VERHANDLUNGSVERFAHREN IM FALL EINER SCE, DIE VON MINDESTENS ZWEI JURISTISCHEN PERSONEN SOWIE IM WEGE DER UMWANDLUNG GEGRÜNDETWIRD
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                TEIL III
 REGELUNG IM FALL EINES SCE, DIE AUSSCHLIESSLICH VON NATÜRLICHEN PERSONEN ODER VON NUR EINER EINZIGEN JURISTISCHEN PERSON ZUSAMMEN MIT NATÜRLICHEN PERSONEN GEGRÜNDET WIRD
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                TEIL IV
 STIMMBERECHTIGTE TEILNAHME AN DER GENERALVERSAMMLUNG ODER AN DER SEKTOR- ODER SEKTIONSVERSAMMLUNG
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                TEIL V
 SONSTIGE BESTIMMUNGEN
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                ANHANG
 AUFFANGREGELUNG (nach den Artikeln 7 und 8)
 
    