Achtung Wartungsarbeiten!

Diese Seite ist aufgrund von Wartungsarbeiten am Montag 17. August 2026 von 15:30 bis ca 18 Uhr nicht verfügbar.
Wir danken für Ihr Verständnis!

Dokument-ID: 192610

Vorschrift

SE-Gesetz (SEG)

Inhaltsverzeichnis

3. Hauptstück
Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE)

1. Abschnitt
Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) durch Verschmelzung

§ 17. Abfindungsangebot im Verschmelzungsvertrag

idF BGBl. I Nr. 67/2004 | Datum des Inkrafttretens 08.10.2004

Der Verschmelzungsvertrag oder dessen Entwurf hat neben den in Art. 20 Abs. 1 der Verordnung bezeichneten Angaben die Bedingungen der Barabfindung zu enthalten, die einem Aktionär, der der Übertragung des Vermögens seiner Gesellschaft auf eine Europäische Gesellschaft (SE) mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat widerspricht, von der Gesellschaft oder einem Dritten gegen Hingabe seiner Aktien angeboten wird.