Über 800 Verträge und Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
                        
» Mehr Infos zum Portal Gesellschaftsrecht
                    
- Themen
- Rechtsformwahl
- GmbH
- Aktiengesellschaft
- Flexible Kapitalgesellschaft
- Offene Gesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- GmbH & Co KG
- Stille Gesellschaft
- GesbR
- Societas Europaea
- Privatstiftung, Verein, Genossenschaft
- Einzelunternehmen
- Insolvenz- und Sanierungsverfahren
- Umgründung
- NeuFöG / WiEReG
- Firmenbuchverfahren
- IT-Sicherheit und Datenschutz in Unternehmen
- Gratis zur Ansicht
- 
                       Demo-Dokumente
                        
- Kategorien
- 
                       Vorschriften
                        
- 
                       Judikatur
                        
- 
                       Muster
                        
- 
                       Tools
                        
                
                                                                                                                
    
                                    Dokument-ID: 134378
    
                                                            
                                            
                    Vorschrift
Sparkassengesetz (SpG)
§ 7.
(1) Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses hat eine ausführliche Darstellung über den Umfang und das Ergebnis der Prüfung zu enthalten. Dem Bericht sind insbesondere die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie Erläuterungen und Aufgliederungen zu den einzelnen Positionen des Jahresabschlusses anzuschließen.
(2) Der Bericht über eine Sonderprüfung (§ 6) hat sich nach dem Anlaß und Zweck der durchgeführten Prüfung zu richten.
 
    