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Dokument-ID: 048903

Vorschrift

Stellenbesetzungsgesetz (StellenbesG)

Inhaltsverzeichnis

§ 1. Geltungsbereich

idF BGBl. I Nr. 26/1998 | Datum des Inkrafttretens 01.03.1998

Die Bestellung von Mitgliedern des Leitungsorgans (Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer) von Unternehmungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, hat nach den Vorschriften dieses Bundesgesetzes zu erfolgen.