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Dokument-ID: 181740

Vorschrift

Übernahmegesetz (ÜbG)

Inhaltsverzeichnis

§ 2. Geltungsbereich

idF BGBl. I Nr. 75/2006 | Datum des Inkrafttretens 20.05.2006

Dieses Bundesgesetz gilt vorbehaltlich des 4. Teils für öffentliche Angebote zum Erwerb von Beteiligungspapieren, die von einer Aktiengesellschaft mit Sitz im Inland ausgegeben wurden und an einer österreichischen Börse zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind.