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Dokument-ID: 181789

Vorschrift

Übernahmegesetz (ÜbG)

Inhaltsverzeichnis

7. Teil
In-Kraft-Treten, Schluss- und Übergangsbestimmungen

§ 36. Verweisungen

idF BGBl. I Nr. 127/1998 | Datum des Inkrafttretens 01.01.1999

Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.