Achtung Wartungsarbeiten!

Diese Seite ist aufgrund von Wartungsarbeiten am Montag 17. August 2026 von 15:30 bis ca 18 Uhr nicht verfügbar.
Wir danken für Ihr Verständnis!

Dokument-ID: 1047808

Vorschrift

Übernahmegesetz (ÜbG)

Inhaltsverzeichnis

§ 5. Errichtung der Übernahmekommission

idF BGBl. I Nr. 127/1998 | Datum des Inkrafttretens 01.01.1999

Schon vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes können die Mitglieder der Übernahmekommission bestellt sowie andere personelle und organisatorische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung der Übernahmekommission getroffen werden.