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Dokument-ID: 090377

Vorschrift

Umwandlungsgesetz (UmwG)

Inhaltsverzeichnis

§ 4. Firmenfortführung

idF BGBl. I Nr. 120/2005 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2007

Führt der Hauptgesellschafter das von der umzuwandelnden Kapitalgesellschaft betriebene Unternehmen weiter, kann er die bisherige Firma unter den Voraussetzungen des § 22 UGB fortführen.