Über 800 Verträge und Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
                        
» Mehr Infos zum Portal Gesellschaftsrecht
                    
- Themen
- Rechtsformwahl
- GmbH
- Aktiengesellschaft
- Flexible Kapitalgesellschaft
- Offene Gesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- GmbH & Co KG
- Stille Gesellschaft
- GesbR
- Societas Europaea
- Privatstiftung, Verein, Genossenschaft
- Einzelunternehmen
- Insolvenz- und Sanierungsverfahren
- Umgründung
- NeuFöG / WiEReG
- Firmenbuchverfahren
- IT-Sicherheit und Datenschutz in Unternehmen
- Gratis zur Ansicht
- 
                       Demo-Dokumente
                        
- Kategorien
- 
                       Vorschriften
                        
- 
                       Judikatur
                        
- 
                       Muster
                        
- 
                       Tools
                        
                
                                                                                                                
    
                                    Dokument-ID: 084369
    
                                                            
                                                        DRITTER TITEL
            
            
    
                    Vorschrift
Unternehmensgesetzbuch (UGB)
            DRITTER TITEL
            
Bilanz            
            
    § 224. Gliederung
idF BGBl. I Nr. 43/2016 | Datum des Inkrafttretens 20.07.2015
(1) In der Bilanz sind, unbeschadet einer weiteren Gliederung, die in den Abs. 2 und 3 angeführten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.
- Anlagevermögen:- Immaterielle Vermögensgegenstände:- Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen;
- Geschäfts(Firmen)wert;
- geleistete Anzahlungen;
 
- Sachanlagen:- Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund;
- technische Anlagen und Maschinen;
- andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
- geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau;
 
- Finanzanlagen:- Anteile an verbundenen Unternehmen;
- Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
- Beteiligungen;
- Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
- Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens;
- sonstige Ausleihungen.
 
 
- Immaterielle Vermögensgegenstände:
- Umlaufvermögen:- Vorräte:- Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
- unfertige Erzeugnisse;
- fertige Erzeugnisse und Waren;
- noch nicht abrechenbare Leistungen;
- geleistete Anzahlungen;
 
- Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
- Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen;
- Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
- sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände;
 
- Wertpapiere und Anteile:- Anteile an verbundenen Unternehmen;
- sonstige Wertpapiere und Anteile;
 
- Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten.
 
- Vorräte:
- Rechnungsabgrenzungsposten.
- Aktive latente Steuern. (BGBl. I Nr. 22/2015)
- Eigenkapital:- eingefordertes Nennkapital (Grund-, Stammkapital); (BGBl. I Nr. 43/2016)
- Kapitalrücklagen:- gebundene;
- nicht gebundene;
 
- Gewinnrücklagen:- gesetzliche Rücklage;
- satzungsmäßige Rücklagen;
- andere Rücklagen (freie Rücklagen);
 
- Bilanzgewinn (Bilanzverlust),
 davon Gewinnvortrag/Verlustvortrag.
 
- Rückstellungen:- Rückstellungen für Abfertigungen;
- Rückstellungen für Pensionen;
- Steuerrückstellungen;
- sonstige Rückstellungen.
 
- Verbindlichkeiten:- Anleihen, davon konvertibel;
- Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
- erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
- Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
- Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
- Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
- sonstige Verbindlichkeiten,
 davon aus Steuern,
 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.
 
- Rechnungsabgrenzungsposten.
(BGBl. I Nr. 22/2015)
 
    