Achtung Wartungsarbeiten!

Diese Seite ist aufgrund von Wartungsarbeiten am Montag 17. August 2026 von 15:30 bis ca 18 Uhr nicht verfügbar.
Wir danken für Ihr Verständnis!

Dokument-ID: 084206

Vorschrift

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Inhaltsverzeichnis

§ 23. Verbot der Leerübertragung

idF BGBl. I Nr. 120/2005 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2007

Die Firma kann nicht ohne das Unternehmen, für das sie geführt wird, veräußert werden.