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Dokument-ID: 084907

Vorschrift

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Inhaltsverzeichnis

§ 829.

idF dRGBl. S 219/1897 | Datum des Inkrafttretens 01.03.1939

Die Vorschriften der §§ 827, 828 gelten nur unbeschadet der Vorschriften der §§ 814, 816.