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Dokument-ID: 097900

Vorschrift

Unternehmensreorganisationsgesetz (URG)

Inhaltsverzeichnis

2. Abschnitt
Reorganisationsverfahren

§ 3. Zuständigkeit

idF BGBl. I Nr. 114/1997 | Datum des Inkrafttretens 01.10.1997

Für das Reorganisationsverfahren ist der Gerichtshof erster Instanz zuständig, in dessen Sprengel das Unternehmen betrieben wird, für den Bereich des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien das Handelsgericht Wien.