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Dokument-ID: 097929

Vorschrift

Unternehmensreorganisationsgesetz (URG)

Inhaltsverzeichnis

5. Abschnitt
Schlußbestimmungen

§ 29. Verweisungen

idF BGBl. I Nr. 114/1997 | Datum des Inkrafttretens 01.10.1997

Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.