Achtung Wartungsarbeiten!

Diese Seite ist aufgrund von Wartungsarbeiten am Montag 17. August 2026 von 15:30 bis ca 18 Uhr nicht verfügbar.
Wir danken für Ihr Verständnis!

Dokument-ID: 134125

Vorschrift

Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG)

Inhaltsverzeichnis

§ 11. Ausschluss eines Rückgriffs

idF BGBl. I Nr. 151/2005 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2006

Für Sanktionen und Rechtsfolgen, die den Verband auf Grund dieses Bundesgesetzes treffen, ist ein Rückgriff auf Entscheidungsträger oder Mitarbeiter ausgeschlossen.