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Dokument-ID: 304700

Vorschrift

Verschmelzungsvertrags- und Spaltungsplan-Veröffentlichungsverordnung (VVSV)

Inhaltsverzeichnis

§ 1.

idF BGBl. II 256/2011 | Datum des Inkrafttretens 12.08.2011

Die Veröffentlichung von Verschmelzungsverträgen (deren Entwürfen) und Spaltungsplänen in der Ediktsdatei hat durch einen Rechtsanwalt oder Notar über die auf der Internetseite www.edikte.justiz.gv.at im Bereich „Kundmachungen der Justiz“ bekannt gegebenen Zugangspunkte zu erfolgen.