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Sophie Rendl | Glossar

Ingenieurbüro

Ingenieurbüros sind in allen technischen und naturwissenschaftlichen Bereichen in Österreich tätig, die theoretisch erlernbar sind, zum Beispiel in der Elektro- und Installationstechnik, Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, Maschinen- und Stahlbau, Technische Chemie, Innenarchitektur, Raumplanung und Raumordnung, Landschaftsplanung und Landschaftsarchitektur sowie Vermessungswesen.

Ingenieurbüros sind in ihren jeweiligen Fachgebieten hochqualifizierte Expert:innen und der Befähigungsnachweis, den ein Inhaber eines Ingenieurbüros erbringen muss, ist der strengste in der österreichischen Gewerbeordnung. Ingenieurbüros sind keine Hersteller und beteiligen sich nicht an der Ausführung der Arbeiten. Sie arbeiten unabhängig, neutral und im besten Interesse ihrer Auftraggeber, für die sie beraten, planen, berechnen, untersuchen und überwachen.

Gem § 134 Gewerbeordnung Abs 1 umfasst der Gewerbeumfang der Ingenieurbüros (§ 94 Z 69) die Beratung, die Verfassung von Plänen, Berechnungen und Studien, die Durchführung von Untersuchungen, Überprüfungen und Messungen, die Ausarbeitung von Projekten, die Leitung von Projekten, die Überwachung der Ausführung von Projekten, die Abnahme von Projekten und die Prüfung der projektgemäßen Ausführung einschließlich der Prüfung der projektbezogenen Rechnungen sowie die Erstellung von Gutachten auf einschlägigen Fachgebieten, die einer Studienrichtung oder einem mindestens viersemestrigen Aufbaustudium einer inländischen Universität, einer Fachhochschule oder Hochschule künstlerischer Richtung oder einer einschlägigen inländischen berufsbildenden höheren Schule entsprechen.