Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bezeichnet im Arbeitsschutz und in der Verkehrssicherheit eine spezielle Ausstattung (zB Bekleidung oder Geräte) zum Selbstschutz, deren Verwendung bei der Arbeit für potentiell gesundheitsgefährdende Tätigkeiten gesetzlich gefordert ist.
Zu den Bestandteilen der persönlichen Schutzausrüstung für Arbeiten unter Niederspannung gehören isolierende Handschuhe, Schutzhelme, Gesichtsschutzschirme, isolierende Schutzkleidung, flexible isolierende Abdeckungen und isolierende Matten für die Standortisolierung.
Isolierende Handschuhe sind ein wesentlicher Bestandteil der Schutzausrüstung und bestehen aus Elastomeren oder Plastomeren nach ÖVE/ÖNORM EN 60903. Sie bieten dauerhaften Schutz vor gefährlichen Stromdurchflüssen, auch bei feuchten Bedingungen, und werden in den Klassen 00 (bis 500 V Wechselspannung) und 0 (bis 1.000 V Wechselspannung) verwendet. Bei größeren oder mechanisch belasteten Arbeiten sollten Handschuhe der Klasse 0 oder spezielle Kombinationshandschuhe genutzt werden. Für isolierende Handschuhe sind keine elektrischen Wiederholungsprüfungen erforderlich; eine Dichtheitsprüfung durch Aufblasen vor jeder Nutzung genügt. Lederhandschuhe sind nicht geeignet, da sie bei Feuchtigkeit Spannung durchbrechen können.
Isolierende Schutzhelme nach ÖVE/ÖNORM EN 50365 schützen den Kopf vor Stromdurchflüssen bis 1.000 VAC und 1.500 VDC. Thermoplastische Helme sind leichter, aber weniger lichtbogenfest als duroplastische Helme, die vorzuziehen sind, wenn hohe Lichtbogenintensitäten auftreten können. Es gibt keine festgelegten Fristen für Wiederholungsprüfungen der Helme, jedoch sollten sie gemäß Herstellerangaben regelmäßig ersetzt werden.
Gesichtsschutzschirme schützen vor Lichtbögen und werden oft mit isolierenden Schutzhelmen kombiniert. Sie bedürfen keiner Wiederholungsprüfung, sollten aber vor jeder Nutzung auf Beschädigungen überprüft und gereinigt werden, um eine klare Sicht zu gewährleisten.
Isolierende Schutzkleidung schützt in Kombination mit anderen isolierenden Ausrüstungen vor Stromdurchflüssen, wenn unbeabsichtigter Kontakt mit spannungsführenden Teilen besteht. Für Arbeiten an Niederspannungs-Freileitungen sind spezielle Schutzkleidungen erforderlich, die Spannungen bis 500 VAC (Klasse 00) bzw 750 VDC standhalten. Kleidung aus flammhemmenden Materialien wird an Arbeitsplätzen mit erhöhter Lichtbogengefahr empfohlen.
Flexible isolierende Abdeckungen, wie Tücher, Matten und Abdeckungen für Leiterseile, bestehen aus formfesten, elastischen Kunststoffen und dienen als zusätzlicher Schutz. Isolierende Klammern werden zur Befestigung verwendet. Diese Materialien sollten vor jeder Nutzung visuell geprüft und bei Beschädigung ersetzt werden.
Isolierende Matten für die Standortisolierung müssen eine Mindestarbeitsfläche von 1,5 m² pro Person haben und werden nach denselben Prüfanforderungen wie flexible isolierende Abdeckungen behandelt. Beschädigte oder gealterte Matten müssen durch neue ersetzt werden.