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Dokument-ID: 255595
1.37 Auflösung nach § 1118 ABGB
§ 1118 ABGB ist ein im Wohnrecht recht häufig verwendeter Paragraph. Mit dieser Bestimmung beenden Bestandgeber (innerhalb und außerhalb des MRG) Bestandverhältnisse. In weiterer Folge soll beleuchtet werden, wie diese Auflösungstatbestände richtig geltend gemacht werden, was sie bedeuten und wie sie angewendet werden.