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Dokument-ID: 280956
2.17 Klage über die Ausschließung eines Wohnungseigentümers gem § 36 WEG
Einleitung
Da bekanntlich dem Wohnungseigentumsrecht die Möglichkeit einer Teilungsklage fremd bzw durch § 35 WEG untersagt ist, es jedoch einer Wohnungseigentümergemeinschaft trotzdem nicht zugemutet werden kann, bis in alle Ewigkeiten an einen sich pflichtwidrig verhaltenden Miteigentümer gebunden zu sein, eröffnet § 36 WEG die Möglichkeit gegen einen ebensolchen klageweise vorzugehen. In weiterer Folge soll nun erörtert werden unter welchen Voraussetzungen dies möglich sein soll.