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Dokument-ID: 769896
1.3 Kündigungsgründe nach MRG – Eigenbedarf
Zur häufigen Enttäuschung, ja blankem Entsetzen, führt die Erkenntnis der Vermieter, dass der Kündigungsgrund des Eigenbedarfs (§ 30 Abs 2 Z 8 bis Z 12 MRG) nicht so einfach durchzusetzen ist, wie bei Vertragsabschluss gedacht. Andererseits ist die Ansicht, wonach dieser Kündigungsgrund aus der Sicht der Vermieter als totes Recht zu betrachten sei, ebenso nicht richtig. Im Folgenden werden die Voraussetzungen des § 30 Abs 2 Z 8 bis Z 12 iVm § 29 Abs 1 Z 1 MRG erörtert.