2.7 Schneeräumpflicht im WEG
Eine bekannte und stark judizierte Folge des Eigentums an Liegenschaften ist die so genannte Schneeräumpflicht und die Wegehalterhaftung. Allgemein bekannt ist, dass Liegenschaftseigentümer auch (gewisse) Verpflichtungen haben bei Bereichen, welche sich außerhalb der Liegenschaft befinden, vom Schnee zu räumen. Gleiches gilt natürlich auch für Wege auf der Liegenschaft selbst. In der folgenden Analyse soll nun die Frage beleuchtet werden, welche Verpflichtungen der einzelne Wohnungseigentümer hat, da er ja durchaus ideell auch Liegenschaftseigentümer ist und somit derartige Verpflichtungen ihn auch als Liegenschaftseigentümer treffen können. Die Analyse wird zeigen, dass Wohnungseigentümer durchaus befreit sein können von dieser Haftung, sofern die richtigen Schritte gesetzt werden. Andererseits wird diese Analyse auch darlegen, dass blindes Vertrauen in allfällig bestehende Verträge fehl am Platz ist, da die Folgen der Wegehalterhaftung in Verbindung mit der Schneeräumungspflicht durchaus gravierend sein können. Da bei einer allfälligen Verletzung eines Dritten abgesehen von der (versicherbaren) Haftung für allfällige Schmerzengeldansprüche, natürlich besteht auch eine strafrechtliche Haftung für fahrlässige Körperverletzung für den Fall, dass eine Schutznorm verletzt ist.