1.47 Haustierhaltung in Mietwohnungen (4. Klauselentscheidung)
Einleitung
Nach der vierten mietrechtlichen „Klauselentscheidung“ (OGH 22.12.2010, 2 Ob 73/10i) nahm die heimische Medienlandschaft erfreut zur Kenntnis, dass es nun höchstgerichtliche Rechtsprechung sei, dass der trauten Zweisamkeit des tierverliebten Österreichers und seiner zwei-, vier- oder gar mehrbeinigen Lebensabschnittspartner nun auch der böse und vielgescholtene Vermieter nichts mehr anhaben könnte. „OGH hebt Haustierhalte-Verbot für Mieter auf“ war zum Beispiel zu lesen. In Anbetracht der mangelnden journalistischen Qualität österreichischer Medien überraschen juristische Falschaussagen in Schlagzeilen diverser Boulevardzeitungen zwar nicht, doch wurde mit diesem Thema meines Erachtens besonders fahrlässig umgegangen. Es kann nämlich keineswegs von einem Freibrief für Haustierhaltung in Mietwohnungen gesprochen werden, sondern muss gründlichst differenziert werden, um nicht mit Unterlassungsansprüchen konfrontiert zu werden oder gar einen Kündigungsgrund zu setzen.