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Dokument-ID: 550832
1.53 Die Pauschalmietzinsvereinbarung
Im anwaltlichen täglichen Geschäft kommt es häufiger vor, dass Klienten als Mieter oder Vermieter dem staunenden Anwalt einen Mietvertrag zeigen, in dem eine „Pauschalmietzinsvereinbarung“ besteht. Aus verschiedenen Gründen ist eine Pauschmietzinsvereinbarung bei Anwendung des MRG mit Vorsicht zu genießen, und letztlich muss man jedem davon abraten.