1.52 Vollausnahme Dienstwohnung
Einleitung
Dieses Kapitel widmet sich dem Tatbestand des § 1 Abs 2 Z 2 MRG, nämlich der Vollausnahme von der Anwendbarkeit des Mietrechtsgesetzes auf Dienstwohnungen. Es wird erläutert, was überhaupt unter einer Dienstwohnung iSd Vollausnahmetatbestandes zu verstehen ist und welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um diesen zu erfüllen. Weiters wird die Problemstellung so genannter indirekter beziehungsweise mittelbarer Dienstwohnungen beleuchtet und dargelegt, welche rechtlichen Folgen sich aus einem Eigentümerwechsel auf Bestandgeberseite beziehungsweise der Beendigung des Dienstverhältnisses ergeben.