© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 246744

Birgit Noha | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.15 Betriebskosten bei Mieter- und Vermieterwechsel, Vorsicht Falle?

Betriebskostenabrechnungen sind vom Vermieter bis Ende Juni des Folgejahres zu legen (§ 21 Abs 3 zweiter Satz MRG). Der folgende Beitrag befasst sich damit, welcher Mieter im Falle eines Mieterwechsels für diese „alten“ Betriebskostennachforderungen aus dem Vorjahr haftet bzw ein allfälliges Guthaben erhält. Weiters beschäftigt sich dieser Beitrag damit, ab welchem Zeitpunkt im Fall der Veräußerung einer Liegenschaft der neue Erwerber Anspruch auf die Betriebskostenzahlung und die Verpflichtung zur Abrechnung hat und wie ein Liegenschaftserwerber diesbezüglich vertraglich Vorsorge treffen kann.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Wohnrecht in unserem Shop! Zum Shop