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Dokument-ID: 245525
2.29 Der Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Oberösterreich
In Oberösterreich sind Grund und Boden nicht vermehrbar, so wie auch überall sonst auf der Welt. Der Rechtsverkehr mit Grundstücken und Grundstücksteilen (wie Eigentumswohnungen) wird daher durch das oberösterreichische Grundverkehrsgesetz einer gewissen Regulierung unterworfen. Der vorliegende Beitrag behandelt die Voraussetzungen für einen Grunderwerb durch Ausländer in Oberösterreich sowie den Gang des Genehmigungsverfahrens.