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Dokument-ID: 653336
4.1 Wohnungstypbeschreibung
Definition
Alle Wohnungen der Kategorie A, B oder C, Vertragsabschluss ab 01.03.1994, das Mietobjekt befindet sich in einem Gebäude, das vor dem 09.05.1945 geschaffen wurde. Eine bauliche Umgestaltung eines vorhandenen Gebäudes ist – unabhängig von der Höhe der Kosten – keine Neuerrichtung (5 Ob 162/23v).
Spezifische Rechtsgrundlage
§ 16 Abs 2 MRG