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Dokument-ID: 866666
3.3 Grunderwerbsteuer
Allgemeines zur Grunderwerbsteuer
Erwerbsvorgänge
Der Grunderwerbsteuer unterliegt der Erwerb von inländischen Grundstücken. Entscheidend für das Entstehen der Steuerschuld ist das rechtsgültige Zustandekommen des Verpflichtungsgeschäftes (Kaufvertrag, Tauschvertrag, Scheidungsvergleich, Aufteilungsbeschluss usw), auf das Erfüllungsgeschäft (Eintragung des Eigentumsrechtes in das Grundbuch) kommt es nicht an.