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Alexander Scheer | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.26 Der Räumungsvergleich aus gebührenrechtlicher Sicht

Eine häufig geübte Vorgehensweise um Rechtsstreitigkeiten im Rahmen des Bestandrechtes zu beseitigen, ist der Abschluss eines so genannten „Räumungsvergleiches“. Bei diesem Vergleich wird grundsätzlich geregelt, dass sich ein Bestandnehmer dazu verpflichtet, die Wohnung zu einem gewissen Zeitpunkt geräumt zu übergeben. Somit werden fixe Endpunkte an einem (bestehenden) Vertrag angesetzt. Diese Verpflichtung ist – wenn sie mit dem Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches abgeschlossen wurde – auch exequierbar, das heißt, bei nicht Beachtung dieser Verpflichtung hätte der Bestandgeber die Möglichkeit, dieses Objekt exekutiv räumen zu lassen. Spannend ist in diesem Zusammenhang aber die oft nicht ausreichend mitbeachtete Frage der damit verbundenen Gerichtsgebühren. Dies hat gravierende Folgen, und kann manchmal teurer werden, als das gesamte sonstige Verfahren.

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