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Clemens Gärner - Redaktion FORUM Media - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.5 Grunderwerbsteuer – Grundstückswert

Ermittlung des Grundstückwertes

Der Grundstückswert ist ab 1. Jänner 2016 die Mindest- und Ersatzbemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Die Berechnung dieses Grundstückswertes erfolgt nach den Bestimmungen der Grundstückswerteverordnung 2016 (GrWV 2016).

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