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Dokument-ID: 837070
2.1 Wohnungseigentumsbegründung
Die Begründung des Wohnungseigentums setzt dessen Eintragung im Grundbuch voraus. Die möglichen Wohnungseigentumsobjekte und der Weg, der zur Eigentumsbegründung gegangen werden muss, werden hier näher beschrieben.