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Geschäftsführerhaftung: Die einzelnen Delikte
Haftungspotentiale für Geschäftsführer sind grundsätzlich in fast jedem Wirtschaftsbereich denkbar. Zentral sind Vermögensdelikte, Verletzung von Informationspflichten und Gläubigerschutzdelikte.
Praxiswissen
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                                                VeruntreuungUnter diesen Begriff fällt die Zueignung eines anvertrauten Wirtschaftsguts, um sich oder einen Dritten zu bereichern.Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 695923
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                                                Betrug (§§ 146 ff StGB)Betrügerisch iSd § 146 StGB handelt, wer jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, um sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern.Angela Perschl - WEKA (azo) - Beate Weisser | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 807633
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                                                Untreue (§ 153 StGB)Untreue ist die Schädigung des Vollmachtgebers durch missbräuchliche Inanspruchnahme einer Vollmacht. Wann liegt ein Vollmachtsmissbrauch vor? Näheres auch zur Strafandrohung, der Möglichkeit von tätiger Reue uvm.Angela Perschl - WEKA (azo) - Lukas Schenk - Florian Linder - Beate Weisser | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 807634
 
    