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Die Privatstiftung als Steuersubjekt

  • Allgemeines

    Die Besteuerug der Privatstiftung betrifft drei Hauptbereiche, nämlich die Besteuerung bei der Vermögenswidmung an die Privatstiftung, die laufende Besteuerung und die Besteuerung bei der Zuwendung an Begünstigte.
    Michael Petritz - Andreas Kampitsch - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) - Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283479
  • Beginn der persönlichen Steuerpflicht

    Die subjektive Steuerpflicht entsteht mit der Errichtung der Stiftungserklärung und dem erstmaligen nach außen in Erscheinung Treten durch den Stiftungsvorstand im Namen der Privatstiftung.
    Michael Petritz - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283482
  • Ende der persönlichen Steuerpflicht

    Die Steuersubjekteigenschaft einer Privatstiftung endet grundsätzlich mit der Löschung im Firmenbuch. Die Körperschaftsteuerpflicht bleibt bestehen, bis das gesamte Vermögen an den Letztbegünstigten herausgegeben wurde
    Michael Petritz - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283488