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Praxiswissen
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                                                Steuerrechtliche SpaltungAufgrund der eingeschränkten Praxisrelevanz von Steuerspaltungen im Rahmen von Unternehmensübertragungen werden im Folgenden vorerst nur die steuerlichen Rahmenbedingungen für Handelsspaltungen näher ausgeführt.Michael Petritz - Ernst Komarek - Jürgen Reinold - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286685
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                                                Begriff der SpaltungIm Gegensatz zur Verschmelzung, die grundsätzlich das Zusammenführen von Unternehmen mit Gesamtrechtsnachfolge darstellt, ist die Spaltung als Realteilung von Körperschaften anzusehen.Michael Petritz - Ernst Komarek - Jürgen Reinold - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286687
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                                                Arten der Handelsspaltung nach dem SpaltGDas Spaltungsgesetz unterscheidet zwischen Abspaltung und Aufspaltung sowie zwischen Spaltung zur Neugründung und Spaltung zur Aufnahme. Nach welchen Kriterien es das tut, erfahren Sie im folgenden Beitrag.Michael Petritz - Ernst Komarek - Jürgen Reinold - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286690
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                                                Weitere Arten der SpaltungIm folgenden Beitrag finden Sie Informationen über die verhältniswahrende und nicht verhältniswahrende Spaltung sowie zur Konzentrations- und Konzernspaltung.Michael Petritz - Ernst Komarek - Jürgen Reinold - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286695
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                                                Anwendungsbereich des UmgründungssteuergesetzesDieser Beitrag geht auf die Anknüpfungspunkte des Umgründungssteuergesetzes im Zusammenhang mit unterschiedlichen Aspekten der Spaltung ein.Michael Petritz - Ernst Komarek - Jürgen Reinold - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286705
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                                                Auswirkungen der Spaltung bei der spaltenden KörperschaftAngefangen beim Spaltungsstichtag über die Rückwirkungsfunktion bis hin zur wahlweisen Rückbeziehung lesen Sie in diesem Beitrag allte wichtigen Informationen über die Auswirkungen der Spaltung bei der spaltenden Körperschaft.Michael Petritz - Ernst Komarek - Jürgen Reinold - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286716
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                                                Erforderliche Bilanzen bei der spaltenden KörperschaftDie spaltende Körperschaft hat gem § 2 Abs 2 SpaltG zum Spaltungsstichtag eine Schlussbilanz aufzustellen, und zwar auch dann, wenn der Spaltungsstichtag kein Regelbilanzstichtag ist.Michael Petritz - Ernst Komarek - Jürgen Reinold - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286753
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                                                Auswirkungen der Spaltung auf die neue oder übernehmende KörperschaftDer spaltungsrechtliche Vermögensübergang von der übertragenden Körperschaft auf die neue oder übernehmende Körperschaft erfolgt im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (§ 14 Abs 2 Z 1 SpaltG) mit dem Tag der Eintragung ins Firmenbuch.Michael Petritz - Ernst Komarek - Jürgen Reinold - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286756
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                                                Steuerhängigkeit internationaler Schachtelbeteiligungen bei der übernehmenden GesellschaftEntsteht bei der übernehmenden Körperschaft im Zuge der Spaltung eine internationale Schachtelbeteiligung oder wird ihr Ausmaß erweitert, gelten die Regelungen zur Verschmelzung sinngemäß.Michael Petritz - Ernst Komarek - Jürgen Reinold - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286761
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                                                Verlustabzug bei der übernehmenden KörperschaftVerluste, die auf die übernehmende Körperschaft nicht übergehen, verbleiben bei der spaltenden Körperschaft (zum Unterschied von der Verschmelzung, bei der die Verluste in diesem Fall untergehen).Michael Petritz - Ernst Komarek - Jürgen Reinold - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286764

 
    