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Dokument-ID: 074220

Vorschrift

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Inhaltsverzeichnis

b) Abstammung von der Mutter

§ 143.

idF BGBl. I Nr. 15/2013 | Datum des Inkrafttretens 01.02.2013

Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat.

(BGBl. I Nr. 15/2013)