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Dokument-ID: 979268

Vorschrift

Datenschutzgesetz (DSG)

Inhaltsverzeichnis

§ 67. Verweisungen

idF BGBl. I Nr. 120/2017 | Datum des Inkrafttretens 25.05.2018

Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

(BGBl. I Nr. 120/2017)