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Dokument-ID: 1151404

Vorschrift

Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG)

Inhaltsverzeichnis

§ 8. Uneinheitliche Stimmabgabe

idF BGBl. I Nr. 179/2023 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2024

Eine Gesellschafterin, der mehr als eine Stimme zusteht, kann ihr Stimmrecht auch uneinheitlich ausüben.