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Dokument-ID: 952943

Vorschrift

Insolvenzordnung (IO)

Inhaltsverzeichnis

§ 220h. Verteilung im inländischen Hauptinsolvenzverfahren

idF BGBl. I Nr. 122/2017 | Datum des Inkrafttretens 26.06.2017

Auf das Verfahren zur Verteilung des Erlöses der von der Zusicherung umfassten Vermögenswerte im inländischen Hauptinsolvenzverfahren sind die §§ 129 bis 137 anzuwenden.

(BGBl. I Nr. 122/2017)