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Vorschrift
Umgründungssteuerrichtlinien 2002 (UmgrStR 2002)
1.2.4.2. Darstellungsform
99
Die bilanzmäßige Darstellung der Verschmelzungsbilanz erfüllt den Zweck, die Bindungswirkung der übernehmenden Körperschaft an die steuerlich maßgebenden (Buch-)Werte der übertragenden Körperschaft zu erhärten und zu dokumentieren.
Die Darstellung der steuerrechtlichen Werte in Bilanzform ist dann nicht erforderlich, wenn im Verschmelzungsvertrag die Abweichungen zwischen UGB-Bilanz und Steuerbilanz beschrieben werden und auch das steuerliche Verschmelzungskapital dargestellt wird.